Weiterbildung (W)

Übersicht

Das Förderprogramm „Weiterbildung“ richtet sich an Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs.
Ziel ist die Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fachkompetenzen von Unternehmen und deren Mitarbeitern dienen.

Wichtiges zur Förderung

Förderberechtigt sind

  • Unternehmen, die schweres Nutzfahrzeug für den Güterkraftverkehr besitzen
  • eine der erforderlichen Erlaubnisse besitzen

Förderfähige Maßnahmen:

  • Vorbereitungslehrgänge
  • Fahrsicherheit und -ökonomie
  • Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
  • Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
  • Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
  • Digitale Instrumente und Informationstechnologie
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Gefördert werden Lehrgänge, Seminare und Schulungen von einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden.