Ausbildung (A)

Übersicht

Das Förderprogramm „Ausbildung“ unterstützt Unternehmen im Güterkraftverkehr bei der Ausbildung von Berufskraftfahrern/-innen.
Ziel ist die Förderung qualifizierter Fachkräfte im Transportsektor.

Wichtiges zur Förderung

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG durchführen.

Halter/Eigentümer von mindestens einem mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeug:
– bis 30.06.2024: Fahrzeug ≥ 7.500 kg
– ab 01.07.2024: Fahrzeug ≥ 3.501 kg


Was wird gefördert?

Betriebliche Ausbildungsverhältnisse für Berufskraftfahrer:innen, die vor Bewilligung des Antrags beginnen.