Übersicht
Das Förderprogramm „Ausbildung“ unterstützt Unternehmen im Güterkraftverkehr bei der Ausbildung von Berufskraftfahrern/-innen.
Ziel ist die Förderung qualifizierter Fachkräfte im Transportsektor.
Wichtiges zur Förderung
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG durchführen.
Halter/Eigentümer von mindestens einem mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeug:
– bis 30.06.2024: Fahrzeug ≥ 7.500 kg
– ab 01.07.2024: Fahrzeug ≥ 3.501 kg
Was wird gefördert?
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse für Berufskraftfahrer:innen, die vor Bewilligung des Antrags beginnen.
Höhe der Förderung
